Der Pflegeblog

Pflegehilfsmittel
zum Verbrauch

Zum  Verbrauch  bestimmte  Pflegehilfsmittel
sind  spezielle  Produkte,  die  im  Alltag  von pflegebedürftigen Personen zum einmaligen Gebrauch konzipiert sind.

Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.

Kostenfrei ab Pflegegrad 1

Pflegehilfsmittel spielen eine essenzielle Rolle im Alltag von Pflegebedürftigen und deren Pflegepersonen. Sie sind speziell darauf ausgerichtet, die häusliche Pflege sicherer, effizienter und komfortabler zu gestalten. Vom Staat unterstützt, haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro pro Monat. Diese Unterstützung zielt darauf ab, sowohl die Pflegepersonen als auch die Pflegebedürftigen zu entlasten und die Hygiene und Sicherheit in der täglichen Pflege zu gewährleisten.

Zu den klassischen, zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln zählen Produkte wie Mund-Nasen-Schutze, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe.

Die Auswahl und der Umfang der benötigten Produkte können individuell angepasst werden, um bestmöglich auf die jeweiligen Bedürfnisse einzugehen. Zudem wird der gesamte Prozess, von der Auswahl bis zur Lieferung und Abrechnung mit der Pflegekasse, durch Ihren Anbieter koordiniert, sodass sich Betroffene und ihre Angehörigen auf das Wesentliche konzentrieren können:
eine liebevolle und sichere Pflege.

Inhaltsverzeichnis

  • Definition
  • Voraussetzungen
  • Überblick der Pflegehilfsmittel
  • Häufigste Fragen & Antworten

Definition der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind spezielle Produkte, die im Alltag von pflegebedürftigen Personen zum einmaligen Gebrauch konzipiert sind. Diese Hilfsmittel zielen darauf ab, die Grundversorgung und das allgemeine Wohlbefinden des Pflegeempfängers zu verbessern, indem sie beispielsweise die Körperpflege, Hygiene oder den Schutz von Möbeln und Betten unterstützen.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen für den Erhalt von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gegeben sein:

  • Die pflegebedürftige Person verfügt über einen Pflegegrad (1-5)
  • Die pflegebedürftige Person wird u.a. von einer privaten Person gepflegt
  • Die pflegebedürftige Person wohnt in einer häuslichen Umgebung und wird dort auch gepflegt

Überblick der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Es gibt im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen verschiedene Arten von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Einmalhandschuhe
Schützen die Hände der Pflegenden vor Verunreinigungen und Bakterien und verhindern eine Kreuzkontamination.

Mundschutz/Masken (auch FFP2)
Schützen vor der Übertragung von Keimen und Bakterien beim Atmen, Sprechen, Husten oder Niesen.

Hände-& Flächendesinfektionsmittel
Werden zur Reinigung und Desinfektion von Händen, Oberflächen und Instrumentenverwendet, um die Ausbreitung von Keimen zu verhindern.

Schutzschürzen zum einmaligen oder wiederkehrenden Verbrauch
Schützen die Kleidung der Pflegenden vor Verschmutzungen und Feuchtigkeit, insbesondere bei der Körperpflege oder beim Füttern.

Wiederverwendbare Schutzschürzen
können gewaschen und somit häufiger verwendet werden.

Bettschutzauflagen
Saugfähige Unterlagen, die das Bett vor Verschmutzungen, z. B. bei Inkontinenz, schützen.
Wenn Sie wiederverwendbare Bettschutzeinlagen, also waschbare, nutzen und nicht zuzahlungsbefreit sind, wird ein geringer Eigenanteil erforderlich.


Bei dieser Liste handelt es sich um allgemeine Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Abhängig von der spezifischen Pflegesituation und den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen können noch andere Produkte erforderlich sein. Es ist daher ratsam, gemeinsam über die Pflegesituation zu sprechen und die geeigneten Pflegehilfsmittel zu definieren.

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Gabriele Paulsen
Teamleitung Pflegeberatung, Pflegewegweiser

Häufigste Fragen & Antworten

Gelten FFP2 Masken auch als Pflegehilfsmittel  zum Verbrauch?

Ja, FFP2 Masken  wurden als offizielles Pflegehilfsmittel zum Verbrauch anerkannt.

Kann ich über meine Hausapotheke ebenfalls Pflegehilfsmittel erlangen?

Ja, auch Ihre Apotheke kann Ihnen monatliche Pakete zur Verfügung stellen. Beachten Sie jedoch, dass oftmals aus Standardpaketen gewählt werden muss.

Oftmals werden gewisse Produkte nicht monatlich zwingend benötigt (z.B. wenn eine große Flasche Desinfektionsmittel noch voll ist).
Wer mehr Flexibilität möchte, sollte hier einen Onlineanbieter kontaktieren, z.B. Adsana. Hier können individuell Produkte jederzeit ausgetauscht werden.

Welche Pflegekassen übernehmen die Kosten für die Pflegehilfsmittel?

Da Versicherte mit eingestuftem Pflegegrad einen grundsätzlichen Anspruch haben, übernehmen in der Regel alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.

Welche weiteren Hilfsmittel gibt es?

Neben den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln finden sich in den anderen Produktgruppen weitere Artikel im Hilfsmittelverzeichnis: Nämlich solche, die der einmaligen Anschaffung bedürfen, wie beispielsweise der Hausnotruf oder Pflegebetten.